Wir freuen uns von DIR zu hören
nordsued.erleben@gmail.com
Herzlichen Dank an unsere Kooperationspartner:
- Familienbildungsstätte Leonberg
https://www.muensingen.com/veranstaltung/lautertal-erleben-166cfce454
AGBs
Nordsuederleben.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
#1 Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, gelten für alle Verträge zwischen Nordsuederleben und seinen Kunden/Auftraggebern/Teilnehmern als vereinbart. Die Bestimmungen der AGB gelten für Frauen und Männer gleichermaßen, auch wenn in Folge auf eine genderspezifische Schreibweise verzichtet wird. Die Leistungsbeziehung besteht jeweils zwischen Nordsued.erleben (nachstehend „Anbieter“ genannt) und dem „Teilnehmer“. Die AGB gelten für alle Leistungen und Angebote Nordsued. erleben Inhaberinnen: Theresa Märkle & Nicole Kwincz. Dabei ist es nicht von Bedeutung auf welche Art ihre Verbreitung bzw. Annahme stattfand (z.B. mündlich, per E-Mail, über die Website www.nordsuederleben.de andere Offline- oder Online-Kanäle).
#2 Vertrag
Der Vertrag kommt mit der Zusendung der Terminbestätigung durch den Anbieter zustande (schriftlich via Email, SMS oder WhatsApp). Die Terminbestätigung gilt als Buchungsbestätigung. Der Vertrag beginnt und endet am genannten Zeitpunkt laut Buchungsbestätigung.
Bei Veranstaltungen für Kinder unter 18 Jahren erfolgt die Anmeldung und die damit verbundene Einverständniserklärung über die Erziehungsberechtigten.
2.1 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise der Leistungen von Nordsued.erleben wie sie auf der Website bei den einzelnen Kursinhalten beschrieben sind verstehen sich in Euro. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung, in bar oder per PayPal. Nach Erhalt der Rechnung ist diese unverzüglich zu begleichen.
Mit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter ist die Anmeldung für Teilnehmer und Anbieter verbindlich.
Leistet der Teilnehmer die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Anbieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Teilnehmer Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. Die Geltendmachung weiterer Schäden, die dem Anbieter aus dem Zahlungsverzug entstanden sind, bleibt davon unberührt.
#3 Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1 Allgemeines
Nordsued.erleben ist Anbieter von Natur-, Erlebnis-, Achtsamkeitangeboten mit Schwerpunkt Klettern und Qigong indoor und outdoor. Details zu den jeweiligen Kursen (Leistungen, Inhalte, Preise, etc.) werden auf der Website www.nordsuederleben.de veröffentlicht. Die inhaltliche Gestaltung der jeweiligen Kurse obliegt allein dem Anbieter. Alle Angebote des Anbieters sind unverbindlich und können jederzeit in ihrem gesamten Umfang geändert werden. Der jeweilige Leiter einer Veranstaltung entscheidet je nach den persönlichen Voraussetzungen der Teilnehmer über die genaue Ausgestaltung. Die Bedingungen der AGB gelten sowohl für den Auftraggeber als auch für Teilnehmer. Sofern die Teilnehmer nicht gleichzeitig Auftraggeber sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Teilnehmer über die Bestimmungen dieser AGB entsprechend aufzuklären und für deren Einhaltung Sorge zu tragen.
3.2 Fremdleistungen
Fremdleistungen wie Anreise und gegebenenfalls Verpflegung sind nicht in den Preisen für Veranstaltungen. enthalten. Für solche Leistungen gelten die AGB der jeweiligen Anbieter. Übernimmt der Anbieter aus organisatorischen Gründen den Einkauf von Fremdleistungen für den Auftraggeber, so tut es das ausschließlich im Namen und auf Vollmacht der Auftraggeber/Teilnehmer.
3.3 Voraussetzungen für die Teilnahme und Verhalten während der Teilnahme
Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die physischen und psychischen Voraussetzungen für die jeweilige Veranstaltung erfüllt. Bei Unklarheiten sprechen Sie uns bitte an: Wir möchten niemanden vom Klettern ausschließen, soweit möglich! Des Weiteren muss der Teilnehmer/der Auftraggeber die Voraussetzungen laut Kursbeschreibung erfüllen (z.B. absolvierter Grundkurs). Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass er für eine Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung die notwendigen Kenntnisse und Voraussetzungen erfüllt. Sollte der Teilnehmer körperliche / geistige Einschränkungen haben, sind diese dem Veranstalter vorab mitzuteilen. Der Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, einen Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt von der Veranstaltung auszuschließen, wenn er den Anforderungen nicht entspricht. Der Teilnehmer bestätigt, dass selbst mitgebrachte/eigene Kletterausrüstung den notwendigen technischen Anforderungen entspricht. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet den Anweisungen des Trainers/der Trainer Folge zu leisten. Entspricht er diesen nicht er jederzeit von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet. Muss der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen Medikamente einnehmen, die seine Reaktion oder Konzentration beeinflussen könnten, ist er verpflichtet, dies uns mitzuteilen.
#4 Rücktritt
Bei Rücktritt durch den Teilnehmer nach Erhalt der Buchungsbestätigung entstehen folgende Stornokosten:
• bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50 %
• bei Rücktritt bis 5 Tage vor Veranstaltung: 80 %
• bei Rücktritt vom 4. Tag bis zum Tag des Veranstaltungsbeginns, bei Nichtantritt oder vorzeitiger Abreise: 100 %
#5 Aufsichtspflicht
5.1 Der Anbieter übernimmt während der Dauer des Ferienprogramms die Aufsichtspflicht über die Teilnehmer. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der offiziellen Begrüßung der Teilnehmer und endet mit der offiziellen Verabschiedung am letzten Programmtag.
5.2 Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verhaltensregeln behält sich der Anbieter das Recht vor, den Teilnehmer vom Programm auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühren.
5.3 Die Aufsichtspflicht des Anbieters erstreckt sich nicht auf die An- und Abreise der Teilnehmer. Diese liegt in der Verantwortung der Teilnehmer bzw. deren gesetzlichen Vertreter.
5.4 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch das Fehlverhalten eines Teilnehmers entstehen, wenn dieses Verhalten außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegt.
#6 Stornierung durch den Veranstalter
Nordsued.erleben-Veranstaltungen können in der Regel nur durchgeführt werden, wenn die aus der Veranstaltungsausschreibung hervorgehende Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist der Anbieter berechtigt, vor Veranstaltungsbeginn (spätestens am 7. Tag vorher) vom Vertrag zurückzutreten. Auch höhere Gewalt (z.B. schlechte Witterungsbedingungen, Verletzung oder Krankheit des Trainers, u.A.) können zu einer (auch kurzfristigen) Absage einer Veranstaltung führen. In solch einem Falle erhält der Teilnehmer den ausgeschriebenen Preis für die Veranstaltung unverzüglich zurück. Darüber hinaus entstehende Aufwendungen (bspw. Anreisekosten, Unterkunft, Verpflegung etc.) können nicht übernommen werden. Wird eine Veranstaltung durch den Anbieter abgesagt, bemüht er sich, einen Alternativtermin zu benennen (ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht).
#7 Abbruch der Veranstaltung
Wird eine Veranstaltung/ein Kurs aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.
#8 Datenschutz
8.1 Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Abwicklung des Ferienprogramms verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
8.2 Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten einverstanden.
#9 Haftung und Versicherung
Touren am Fels und in Kletteranlagen sind nie frei von jeglichem Risiko für Leib und Leben. Trotz größtmöglicher Umsicht und Sorgfalt des Kursleiters bleibt ein durch die Sportart bedingtes, erhöhtes Basisrisiko bestehen. Deshalb erfolgt die Teilnahme bei allen Veranstaltungen auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.
Verursacht der Teilnehmer Schäden bei Dritten durch einen Verstoß gegen die Anweisungen des Trainers oder Coachs, ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen, soweit kein Mitverschulden vorliegt. Der Teilnehmer stellt den Anbieter von Ansprüchen durch Dritte für solche Schäden frei.
Gegen Unfälle und für etwaige notwendige Rettungsmaßnahmen ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner privaten Versicherungen abgesichert. Es besteht keine Versicherung durch den Anbieter. Der Anbieter haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.
#10 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, sobald sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien wollten bzw. vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Lücke bedacht hätten.
Erstelle deine eigene Website mit Webador